Lieferbedingungen

Lieferbedingungen - BACKER BHV AB

1. Allgemeines

Diese Lieferbedingungen sind anwendbar bei Lieferung von Teilen und Komponenten, die Backer BHV ("Backer") nach Kundenanweisungen herstellt ("Produkte"). Diese Bedingungen werden ergänzt durch Einzelverträge oder entsprechende andere schriftliche Vereinbarungen, wie z. B. Angebote oder nachfolgende Bestellungen ("Vertrag"). Wird im Vertrag nichts anderes angegeben, sind die "Orgalimes General Conditions for the supply of specially designed and manufactured components ("Orgalime SC 96")" zuberufen. Appendix 1 zu Oraglime SC 96 ist jedoch nicht zuberufen, sofern es im Vertrag nicht besonders angegeben ist.

Soweit in diesen Lieferbedingungen, im Vertrag und in "Orgalime SC 96" Bedingungen enthalten sind, die einander widersprechen, gelten sie in der nachstehend angegebenen Reihenfolge, nämlich:

  1. der Vertrag
  2. Backers Lieferbedingungen
  3. Orgalime SC 96

Abweichungen von den oben erwähnten Urkunden müssen von Backer schriftlich akzeptiert werden, um Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien zu werden. Dies bedeutet u. a., daß Einkaufsbedingungen des Käufers nur Gültigkeit erlangen, wenn sie von Backer schriftlich akzeptiert worden sind.

2. Preise

Sämtliche im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und Verpackungskosten.

3. Verpackung

Der Kunde hat Verpackungskosten entsprechend Backers jeweils gültiger Preisliste zu zahlen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, Ausnahmen sind jedoch Standardpaletten und Krägen. Die letztgenannten Verpackungen hat der Käufer auf eigene Gefahr und Kosten binnen zwei Monaten nach Empfang an Backer zurückzusenden.

4. Lieferbedingungen

Wenn nichts anderes angegeben ist, werden die Produkte gemäß Incoterms 2000 FCA Sösdala geliefert.

5. Zahlung und Rechnungserteilung

Wenn nichts anderes im Vertrag angegeben ist, muss Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum entrichtet werden. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen vom Fälligkeitstage in Höhe des jeweils geltenden Diskontsatzes der Schwedischen Reichsbank zuzüglich acht Prozentpunkte zu zahlen.

Backer ist berechtigt, vor der Lieferung von Produkten und unabhängig von Gründen vom Käufer Vorkasse oder die Leistung von entsprechenden Sicherheiten wie z. B. Dokumenteninkasso oder Rembours zu verlangen.

6. Stückzahlabweichung

Der Kunde akzeptiert eine Stückzahlabweichung (Mehr- oder Wenigerlieferung) von der bestellten Menge in Höhe von höchstens zehn (10) Prozentpunkten. Bei Mehrlieferung ist der Kunde verpflichtet, für die Mehrmenge volle Zahlung zu leisten.

7. Proben, Werkzeuge und Ausrüstung

Alle Proben und Werkzeuge sowie jegliche Ausrüstung, die von Backer für die Herstellung von Produkten bereitgestellt worden sind, verbleiben Backers Eigentum.

8. Dokumentation

Soweit vorhanden stellt Backer Produktinformationen zu gelieferten Produkten zur Verfügung. Sonstige Dokumentation und Montageanweisungen werden auf Verlangen gesondert offeriert.

9. Reklamation und Haftung für Fehler

Backers Haftung für Fehler wird in Orgalime SC 96 mit folgenden Ausnahmen geregelt:

Backer haftet nicht für Fehler hinsichtlich der Gestaltung und des Designs von Produkten, sofern sich aus dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

Auf jedem Produkt ist eine Herstellungswochennummer angegeben. Backers Haftung für Fehler endet nach einem Zeitraum von 52 Wochen gerechnet ab genem Zeitpunkt, an welchem das fragliche Produkt herstellt worden ist.

Für eventuellen Transport von fehlerhaften Produkten zu und von Backer trägt der Käufer die Gefahr und die Kosten. Reklamationsgründe, Produktidentifikation sowie Datum der Installation und des Austausches sind auf Backers Reklamationsschein deutlich zu vermerken. Wenn mehrere Fehler in derselben Lieferung vorkommen, hat der Käufer einen Reklamationsschein für jedes reklamierte Produkt zu verwenden.

Für den Fall, daß der Käufer gemäß Orgalime SC 96 Nr. 46 Absatz 2 einen Dritten zur Ausführung notwendiger Reparaturen heranzieht, ist Backers Ersatzverpflichtung gemäß Absatz 3 derselben Nummer auf fünfzehn (15) Prozent des Einkaufspreises hinsichtlich der fehlerhaften Produkte beschränkt.

10. Schiedsspruch

Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages und damit zusammenhängender Rechtsverhältnisse sind durch Schiedsspruch gemäß den Regeln für das Schiedsinstitut der Handelskammer Stockholm (Stockholms Handelskammares Skiljedomsinstitut) zu entscheiden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Das Schiedsverfahren findet in Malmö statt. Bei Streitigkeiten über Bezahlung von gelieferten Produkten ist Backer jedoch berechtigt, nach eigener Wahl bei einem allgemeinen Gericht Klage zu erheben.